Gefährdungsbeurteilungen

Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen ist durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben

Der Unternehmer hat grundsätzlich dafür zu sorgen, Unterlagen vorlegen können, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung mit den getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie deren Wirksamkeitsüberprüfung ersichtlich sind. In der Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur festgelegt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen bei den jeweiligen Arbeiten zu treffen sind, sondern auch die Restrisiken aufgeführt. Die Mitarbeiter müssen gemäß der Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich über die Schutzmaßnahmen informiert sowie über die Restrisiken aufgeklärt werden.

Wir erstellen Ihnen durch unsere zertifizierten Mitarbeiter eine rechtssichere Gefährungsbeurteilung die nicht nur die notwendigen Arbeitsschutzmittel und Arbeitsverfahren festlegt, sondern auch die geeignete Schutzausrüstung beinhaltet. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung für elektrotechnische Tätigkeiten, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Arbeits- und Betriebseinweisungen für elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen.

Damit kann Ihr Betrieb rechtssicher und rechtskonform wirtschaften und gleichzeitig sorgen Sie für den Schutz Ihrer Mitarbeiter.

Ihr Ansprechpartner:

René Fuhr
Geschäftsführer SFC Secure GmbH

07261 / 40 77 6 – 60
secure@sfc-group.de

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