DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Prüfung der Elektrosicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Für den sicheren Betrieb eines Unternehmen gibt es zahlreiche Vorschriften, Normen und Verordnungen. Für das Betreiben elektrischer Geräte, elektrischer Maschinen sowie ortsfeste Anlagen gilt neben der Betriebssicherheitsverdnung auch die DGUV Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Vorschrift (früher BGV A3 genannt) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, durch regelmäßige Prüfungen elektrischer Geräte, Anlagen und Betriebsmittel die Einhaltung dieser Vorschrift umzusetzen.

In der DGUV Vorschrift 3 ist geregelt, dass regelmäßige Prüfungen in Unternehmen durchgeführt werden müssen, um präventiv gegen Unfälle vorzubeugen. Diese Prüfungen dürfen nur durch zur Prüfung befähigte Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Laut DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist jedes Unternehmen mit elektronischen Arbeitsmitteln und Anlagen dazu verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen auf Ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Dies soll sowohl den Unternehmer aber auch Mitarbeiter und Kunden vor Schäden und Unfällen schützen.

Zertifizierter Innungsfachbetrieb

Elektroprüfungen elektrischer Betriebsmittel müssen durch eine zur Prüfung befähigten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Als Spezialist im Bereich Mess- und Prüfservice sind wir befähigt, sämtliche Elektroprüfungen bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus bieten wir auch Aus- und Weiterbildungen (Produktschulungen, Seminare) an und unterstützen Sie somit in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfungen. Unsere Ansprechpartner sind für Sie jederzeit erreichbar. Wir freuen uns auf Sie!

Wie oft muss eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden?

Elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Reparatur und Instandsetung vor der Wiederinbetriebahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden.

Darüber hinaus muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, in welchen Intervallen ein elektrisches Gerät bzw. eine elektrische Anlage geprüft werden muss. Hier sind verschiedene Faktoren heranzuziehen.

Wer darf die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Die Elektroprüfung von elektrischen Betriebsmitteln muss durch eine ausgebildete und zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (kurz EUP) die Prüfung unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen.

Fragen Sie uns an, wir sind ein zertifizierter Innungsfachbetrieb im Bereich der Elektroprüfung sowie der Ausbildung für elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP).  Wir können somit die Elektroprüfung bei Ihnen im Haus komplett übernehmen oder Sie dabei unterstützen, diese selbst durchzuführen.

Ist eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 Pflicht?

Der Unternehmer ist verpflichtet gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie gemäß Betriebssicherheitsverordnung alle Betriebsmittel im Unternehmen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen. Der Unternehmer darf diese Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Personen abbilden.

Werden die Prüfungen nicht regelmäßig durchgeführt, entsteht in aller erster Linie eine große Gefahr für die Sicherheit der Mitarbeiter und des Unternehmens. Zudem ist der Versicherungsschutz durch Verletzungen der Obliegenheiten im Falle eines Unfalls unter Umständen nicht mehr gegeben.

Ihr Ansprechpartner:

René Fuhr
Geschäftsführer SFC Secure GmbH

07261 / 40 77 6 – 60
secure@sfc-group.de

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