Feuerlöscher Wartung und Prüfung

Wartung und Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen nach ASR A2.2 und DIN 14406

Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem Ausmaß. Daher gilt es einen Entstehungsbrand schnellstmöglich löschen zu können, um größere Schäden zu verhindern.

Die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) schreibt eine regelmäßige Prüfung von Feuerlöscher bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Falls hierbei Mängel festgestellt werden, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden.

Wartung und Überprüfung von Feuerlöscher

Feuerlöscheinrichtungen sind der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Im Laufe der Zeit können diese durch äußere Einflüsse unbrauchbar werden. Daher ist eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Funktionsfähigkeit durch einen Sachkundigen mindestens alle 2 Jahre vorgeschrieben. Bei starker Beanspruchung, z. B. durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz, können kürzere Zeitabstände erforderlich sein.

Von der Prüfung der Funktionsfähigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1 bleiben die zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher nach der Betriebssicherheitsverordnung unberührt.

Zum zwei­jährigen Wartungs- und Inspek­tions­umfang bei trag­baren Feuer­lösch­geräten nach DIN 14406 Teil 4 gehört u.a.:

  • Allgemeine Begutachtung des Feuerlöschers auf Zustand und Sauberkeit
  • Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
  • Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
  • Kontrolle der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV
  • Prüfung des Schutzanstriches
  • Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse
  • Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  • Volumenkontrolle des Löschmittels

Wer darf die Wartung vornehmen?

Feuerlöscher müssen regelmäßig von Sachkundigen (nach DIN 14406, Teil 4) instand gehalten werden und durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.

Sachkundige Prüfung Ihrer Feuerlöscher durch SFC

SFC ist Ihr kompetenter Dienstleister rund um das Thema Wartung und Prüfung von Feuerlöscher sowie baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz.

Wir beraten Sie gerne rund um die Prüfung Ihrer Feuerlöscher und führen diese für Sie aus. 

Unverbindliches Angebot anfordern!

Anfrage Hygieneinspektion

Anfrage

Ihr Ansprechpartner:

Lucas Beschorn
Leitung Gebäudemanagement

07261 / 40 77 6 – 22
gebaeudemanagement@sfc-group.de


Jetzt direkt anfragen!